Was muss beachtet werden, wenn teilaufliegende Deckenplatten verwendet werden?
Die Berechnung von Systemen mit teilaufgelagerten Deckenplatten basiert auf dem einfach nachzuvollziehenden Ansatz aus DIN EN 1996-1-1, Anhang C. Demnach wird zunächst davon ausgegangen, dass die rechnerische Wanddicke der Deckenauflagertiefe entspricht. An Wandkopf und Wandfuß werden alle Nachweise mit dieser Wanddicke geführt. Beim Knicknachweis in halber Wandhöhe wäre dieser Ansatz zu unwirtschaftlich. Daher wird hier die gesamte Wanddicke zusammen mit einer Zusatzausmitte in Größe des Schwerachsenversatzes zwischen Deckenauflagertiefe und Wandmittelachse berücksichtigt.
Zu identischen Nachweisergebnissen an Wandkopf und Wandfuß würde man auch gelangen, wenn man diese Vorgehensweise gewissermaßen invertiert, also die Nachweise unter Ansatz der gesamten Wanddicke führt, dort die vorhanden Exzentrizitäten aber um den vorhandenen Schwerachsenversatz vergrößert.