Beim Nachweis der Systemtragfähigkeit nach „Theorie II. Ordnung“ wird kein Stabilitätsnachweis ausgegeben. Warum?

Warum bei der Wahl des Verfahrens nach „Theorie II. Ordnung“ beim Nachweis der Systemtragfähigkeit kein Stabilitätsnachweis ausgegeben wird: Wenn Sie im Programm BTII+ nach Theorie II. Ordnung unter Berücksichtigung aller maßgebenden Imperfektionen Ihr System berechnen, genügt der Querschnittsnachweis. Es sind keine weiteren Stabilitätsnachweise nötig (siehe DIN EN 1993-1-1, 5.2.2(7)a). Der Querschnittsnachweis erfolgt wahlweise elastisch oder plastisch auf Spannungsebene mit γM,1 =1,1.

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