Warum gibt es keinen Sicherheitszuschlag d0 für erhöhten Abbrand?

Es gibt keinen Sicherheitszuschlag für erhöhten Abbrand d0, weil: Das Programm untersucht sowohl das vereinfachte Verfahren nach DIN EN 1995-1-2 Kap. 4.2.2 (im Programm als VV) als auch das genaue Verfahren nach Kap. 4.2.3 (GV). Beim vereinfachten Verfahren rechnet man mit reduzierten Querschnitten (u.a. mit d0). Beim GV mit reduzierten Eigenschaften (z.B. kmod, aber ohne d0). Welches Verfahren benutzt wird, kann im Programm gewählt werden. Und wird in der Ausgabetabelle angeschrieben.

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